Konflikte entstehen oft, weil etwas nicht oder falsch verstanden wird. Deshalb erklärt und informiert die Ombudsfrau die Beteiligten über die in ihrem Fall zu beachtenden Rechtsgrundlagen. Sie erläutert ihnen die Rechtslage und berät die beteiligten Parteien für ihr weiteres Verhalten und ihr weiteres Vorgehen.
Ist der Sachverhalt oder die Rechtslage nicht eindeutig oder fühlt sich die Rat suchende Person missverstanden oder ungerecht behandelt, klärt die Ombudsstelle ab und überprüft die Sach- und Rechtslage. Sie vermittelt bei Konflikten zwischen den Privatpersonen und den stationären Pflegeeinrichtungen sowie den Spitex-Organisationen. Dabei hilft die Ombudsfrau bei der Suche nach fairen und gütlichen Lösungen oder hilft bei der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Beteiligten. In geeigneten Fällen wendet die Ombudsstelle Verfahren der Mediation an.
Was macht die Ombudsstelle nicht
Die Ombudsstelle ist keine Gerichtsinstanz. Deshalb hat die Ombudsperson keine Entscheidungsbefugnis. Das bedeutet, Urteile von Gerichten können von ihr nicht aufgehoben oder korrigiert werden. Dafür steht der Rechtsweg offen. Allfällige Fristen in laufenden rechtlichen oder prozessualen Verfahren werden durch den Beizug der Ombudsstelle nicht unterbrochen oder ausgesetzt. Da die Ombudsperson objektiv und neutral ist, kann sie auch keine Parteivertretungen übernehmen